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   BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11   

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https://dejure.org/2012,37694
BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 (https://dejure.org/2012,37694)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 (https://dejure.org/2012,37694)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 (https://dejure.org/2012,37694)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen

  • openjur.de

    Betriebliche Übung; Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen; Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen - Darlegungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 BGB, § 133 BGB, § 151 BGB, § 157 BGB
    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen - Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus betrieblicher Übung bei irrtümlich den kolletivrechtlichen Anspruch überschießender Leistungsgewährung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Übung bei irrtümlichen Leistungsgewährungen

  • rewis.io

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119; BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157
    Anspruch auf Leistungen aus betrieblicher Übung bei irrtümlich den kolletivrechtlichen Anspruch überschießender Leistungsgewärung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Übung: Möglicherweise irrtümlich über bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehende Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifirrtum kann zu betrieblicher Übung werden!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Übung bei irrtümlichen Leistungsgewährungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebliche Übung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Anspruch aus betrieblicher Übung auch bei Tarifirrtum des Arbeitgebers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Leistungen aus betrieblicher Übung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch aus betrieblicher Übung auch bei Tarifirrtum des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 187
  • NZA 2013, 40
  • BB 2012, 3136
  • DB 2013, 292
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 393/08

    Zahlung einer außertariflichen Weihnachtszuwendung nach den Grundsätzen der

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Nachdem jener Rechtsstreit durch Zurückweisung der Revision rechtskräftig im Sinne der dortigen Klagepartei entschieden war (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 395/08 -; ebenso: 1. April 2009 - 10 AZR 393/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 84) , erklärte die Beklagte, dass sie sich dieser Entscheidung nicht unterwerfen wolle.

    Ihre gesonderte Ausweisung und die ausdrückliche, auf die tarifliche Differenzierung zwischen zu berücksichtigenden und nicht zu berücksichtigenden Zuschlägen hinweisende Bezeichnung kann aus der Sicht des Empfängers nur dahin verstanden werden, es handele sich um nach dem Tarifvertrag nicht geschuldete Leistungen (vgl. 1. April 2009 - 10 AZR 393/08 - Rn. 16, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 84) .

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 395/08

    Betriebliche Übung; Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Vorprozessual hatten die Parteien sich zunächst darauf verständigt, den Ausgang eines Rechtsstreits vor dem Bundesarbeitsgericht (- 10 AZR 395/08 -) abzuwarten, in dem es bei im Wesentlichen identischer Tatsachenlage ebenfalls um Weihnachts- und Sonderzuwendungen aus Dienstzeitzuschlägen ging.

    Nachdem jener Rechtsstreit durch Zurückweisung der Revision rechtskräftig im Sinne der dortigen Klagepartei entschieden war (BAG 1. April 2009 - 10 AZR 395/08 -; ebenso: 1. April 2009 - 10 AZR 393/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 84) , erklärte die Beklagte, dass sie sich dieser Entscheidung nicht unterwerfen wolle.

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes regelmäßig keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tatsächlich zusteht (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 33, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 41; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 10, NZA-RR 2007, 495) .
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    aa) Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 17. März 2010 (- 5 AZR 317/09 - BAGE 133, 337) .
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    b) Grundsätzlich kann eine betriebliche Übung auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 17, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13) .
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes regelmäßig keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tatsächlich zusteht (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 33, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 41; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 10, NZA-RR 2007, 495) .
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Dazu gehört im Falle der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 58, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Entstehung und Inhalt einer betrieblichen Übung unterliegen der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 18, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 56; 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 14) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Entstehung und Inhalt einer betrieblichen Übung unterliegen der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 18, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 56; 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 14) .
  • LAG Hessen, 09.05.2011 - 7 Sa 1698/10

    Weihnachts- und Sonderzuwendungen - Abgrenzung zwischen betrieblicher Übung und

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2011 - 7 Sa 1698/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11

    Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Denn die für das Bestehen einer ihr günstigen betrieblichen Übung darlegungspflichtige Klägerin (vgl. zur Darlegungslast BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 20, NZA 2013, 40) hat keine Mitteilung oder sonstige Verhaltensweise der Beklagten an bzw. gegenüber der Belegschaft vorgetragen, aus der die Beschäftigten nach Treu und Glauben schließen durften, die Beklagte wolle von dem Recht aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG nur unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen. Aus den vom Betriebsarzt der Klägerin beispielhaft mitgeteilten "Anlassfällen" ergibt sich eine entsprechende Verlautbarung der Beklagten an die Belegschaft jedenfalls nicht.
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Dazu gehört im Falle der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Leistungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen - etwa aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet zu sein (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 55; 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11  - Rn. 20 ; 23. August 2011 - 3  AZR 650/09  - Rn. 46  ff., BAGE 139, 69 ).
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